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Versicherungsunterstützung

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Der Halter für die Motorrad-Versicherungsplakette ist ein sehr praktisches Zubehör für alle Motorradfahrer, die im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften unterwegs sein möchten. Er ermöglicht es, die Versicherungsbescheinigung klar und dauerhaft sichtbar anzubringen, auch wenn dieses Dokument* für alle Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Frankreich oder Europa** unterwegs sind, nicht mehr verpflichtend ist.

Der Halter für die Motorrad-Versicherungsplakette ist ein sehr praktisches Zubehör für alle Motorradfahrer, die im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften unterwegs sein möchten. Er ermöglicht es, die Versicherungsbescheinigung klar und dauerhaft sichtbar anzubringen, auch wenn dieses Dokument* für alle Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Frankreich oder Europa** unterwegs sind, nicht mehr verpflichtend ist.

 

Wo montiert man den Halter für die Versicherungsplakette am Motorrad?

Die Montage eines Halter für die Versicherungsplakette ist einfach und schnell. Dieses Zubehör wird in der Regel am Rahmen, an der Gabel oder an der Verkleidung des Motorrads befestigt – je nach Vorlieben des Fahrers und der Fahrzeugkonfiguration. Einige Modelle werden mit Schellen befestigt, andere werden direkt am Motorrad verschraubt, um einen besonders sicheren Halt zu gewährleisten. Es gibt auch magnetische oder selbstklebende Halter für eine noch einfachere und abnehmbare Montage.

Was die Ausführung betrifft, sind Halter für Versicherungsplaketten in verschiedenen Materialien erhältlich – von widerstandsfähigem Kunststoff bis hin zu eloxiertem Aluminium – und bieten eine hervorragende Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse und Vibrationen. Einige Modelle verfügen über eine Dichtung, die das Dokument vor Feuchtigkeit und Schmutz schützt und so für eine optimale Lesbarkeit unter allen Bedingungen sorgt.

Zu den bekannten Marken in diesem Bereich zählt Topline, das sich durch die Qualität und Robustheit seiner Versicherungsplakettenhalter auszeichnet. Aus hochwertigen Materialien gefertigt, gewährleisten ihre Modelle eine zuverlässige Befestigung und verleihen dem Motorrad gleichzeitig eine ästhetische Note. In verschiedenen Designs und Farben erhältlich, ermöglichen sie es den Fahrern, ihr Fahrzeug zu personalisieren und gleichzeitig die geltenden Vorschriften einzuhalten. Topline legt außerdem Wert auf eine ergonomische Konstruktion, die das Einlegen und Entnehmen der Versicherungsplakette besonders einfach macht.


Ist es Pflicht, eine Versicherungsplakette am Motorrad zu haben?

Eine häufige Frage von Motorradfahrern betrifft die Pflicht zur Nutzung eines solchen Halters: Ist es zwingend erforderlich, einen zu besitzen? Nun, nicht unbedingt, zumindest nicht in Frankreich.

*Seit dem 1. April 2024 entfallen die grüne Versicherungskarte und die sichtbare Versicherungsplakette an zugelassenen Fahrzeugen, aber die Kfz- bzw. Motorradversicherung bleibt weiterhin verpflichtend und unverzichtbar. Versicherer melden die Daten nun an eine Datei, das sogenannte „Fichier des Véhicules Assurés“ (FVA – Datei der versicherten Fahrzeuge), auf die die französischen Ordnungskräfte zugreifen können. Bei einer Verkehrskontrolle ist es daher nicht mehr notwendig, die Versicherungspapiere vorzuzeigen. Die Polizei prüft anhand des Kennzeichens in dieser Datei, ob der Fahrer tatsächlich versichert ist.

Wenn Sie mit dem Motorrad im europäischen Ausland** unterwegs sind, müssen Sie keine besonderen Schritte unternehmen. Wie in Frankreich reicht das Auslesen Ihres Kennzeichens aus, um nachzuweisen, dass Sie versichert sind.

Um am Verkehr teilzunehmen, müssen zugelassene Fahrzeuge nach wie vor mindestens über eine sogenannte Kfz- oder Motorrad-Haftpflichtversicherung („Versicherung gegen Dritte“) verfügen. Diese Versicherung dient dem Schutz von Unfallopfern, indem sie ihnen ermöglicht, Schadensersatz für körperliche und materielle Schäden von einem Versicherer zu erhalten, und bleibt daher verpflichtend.


**Folgende 35 Länder sind betroffen: Österreich, Fürstentum Andorra, Belgien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Schweiz, Liechtenstein, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien, Irland, Island, Großherzogtum Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Serbien. Hinweis: Wenn Sie in Zypern unterwegs sind, ist der Versicherungsschutz auf die geografischen Gebiete des Landes beschränkt, die unter der Kontrolle der Regierung stehen.

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